Rechtlicher Rahmen & Vorschriften

Der rechtliche Rahmen für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) legt fest, wie Drohnen sicher und verantwortungsvoll im Luftraum betrieben werden können. Er verbindet internationale Standards, europäische Vorschriften und nationale Umsetzungen zu einem harmonisierten Gesamtsystem.

Globaler und Europäischer Kontext

Auf internationaler Ebene geben die ICAO (International Civil Aviation Organization) und JARUS grundlegende Leitlinien zur Integration von UAS in die Luftfahrt. In Europa legt die EASA (European Union Aviation Safety Agency) das Regelwerk fest und unterscheidet drei Betriebskategorien: Open, Specific und Certified.

Betriebskategorien

  • Open Category: Geringes Risiko, standardisierte Betriebsgrenzen (z. B. Gewicht, Flughöhe, Abstand). Keine Betriebsgenehmigung erforderlich, aber Pilotenschulung und Registrierung.
  • Specific Category: Mittleres Risiko, erfordert eine Risikobewertung (SORA) und eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
  • Certified Category: Hohes Risiko oder komplexe Operationen – vergleichbar mit der bemannten Luftfahrt, inklusive zertifizierter Systeme und lizensierter Betreiber.

Nationale Umsetzung

Jeder EU-Mitgliedstaat benennt eine zuständige Behörde (in Deutschland z. B. das Luftfahrt-Bundesamt). Nationale Vorschriften regeln Verfahren zur Betreiberregistrierung, UAS-Zertifizierung und Betriebsgenehmigung.

Grundprinzip

Verhältnismäßige Regulierung: Je höher das Risiko, desto strenger die Anforderungen. Dieser risikobasierte Ansatz ermöglicht Innovation bei gleichbleibender Sicherheit und Verantwortung.